Trockensauger im Gas Ex-Bereich
Laut Richtlinie gibt es eine Einschränkung bei der Anwendung von Staubsaugern im GasEx- Bereich. Beim Saugen von Gas/Staubgemischen entsteht ein hybrides Gemisch.
In diesem Fall muss folgendes beachtet werden:
Alle im elektrostatischen Sinn isolierenden Stäube mit unten genanntem Grenzwert* dürfen nicht aufgesaugt werden. Nicht leitfähige Stäube bauen beim Transport (Saugen/Fördern) untereinander oder in Kontakt mit leitfähigen oder nicht leitfähigen Oberflächen Ladungen auf. Diese Ladungen werden nicht unmittelbar bei Kontakt mit einer leitfähigen Verbindung zum Erdpotential abgeleitet, sondern es kann sich z.B. in einem Behälter zunächst ein sehr hohes Ladungspotential bilden. Die Ladung, welche durch das Zusammenfallen des aufgeladenen Staubes entsteht ist nicht sehr hoch, allerdings kann diese Energie ausreichen, um zur geerdeten Behälterwand hin zündwirksame Büschelentladungen zu erzeugen. Büschelentladungen können die meisten brennbaren Gase und Dämpfe sowie hybride Gemische entzünden. Deshalb ist das Saugen von nicht leitfähigen Stäuben in Gas- Ex-Bereichen ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen untersagt. (Für weitere Informationen fordern Sie unsere Datenblatt „Fragen zu nicht leitfähigen Stäuben“ an.)“
*Der Grenzwert für Schüttgüter liegt bei einem spezifischen Widerstand ≤ 1*10^8 Ωm (siehe auch TRBS 2153, Kap. 6.3). Für Schüttgüter mit einem höheren spezifischen Widerstand ist das Entstehen von zünd-wirksamen Büschelentladungen nicht auszuschließen.
Die KRAHNEN - Modelle EGS für den Gas Ex-Bereich der Zone 1/2 sowie das Modell EGS GD und DGS für den StaubEx (Z21) und den GasEx (Z1)-Bereich sind zur Aufnahme von trockenen, brennbaren, leitfähigen und nichtleitfähigen** Stoffen mit einer Mindestzündenergie von > 0,3 mJ sicherheitstechnisch geprüft und zugelassen.
(**bis zum angegebenen Grenzwert)
Die Abscheidung des Sauggutes im Sauger erfolgt hauptsächlich über entsprechende Filter. Nicht zur Zonentrennung bei brennbaren Stoffen, sondern auch bei der Aufnahme von normalem Sauggut, sollte der Sauger über mehrere Filter verfügen. Nicht wegen Korngröße des Pigments, sondern auch im Hinblick auf Filterbruch, sollte eine Austrittsgefährdung vermieden werden. Besondere Sorgfalt sollte bei der Aufnahme von gesundheitsgefährlichen Stoffen getroffen werden. Wichtige Punkte gilt es vorsorglich abzufragen: Bauart, Zweck, Handling, Reinigung und Entsorgung.
Um das Risiko einer Kontamination zu vermeiden, muss für den jeweiligen Anwendungsfall das entsprechende Filterelement im Sauger vorhanden sein.
Wichtig ist der herstellerseitige Nachweis zur Qualität, Feinheit, Klasse, sowie zur Dichtsitzprüfung nach Einbau im Sauger.
Filterelement
Bauart Zweck
Ist das Filterelement mediumbeständig?
Erfüllt das Filterelement hinsichtlich Abscheidegrad den Zweck?
- Filterqualität
- Filterklasse
- Filterflächenbelastung
- Filterintegrität vor Inbetriebnahme
- Filterdichtsitz vor Inbetriebnahme
- Nachweis der Einhaltung der geforderten OEL Werte 1 – 5
a) bei der Produktentnahme und
b) beim Filterwechsel
- Filterabreinigung
- Wie sicher nach einem Wechsel?
- Filterintegrität
- Filterdichtsitz
- Filterabreinigung
Gegen welche Reinigungsverfahren beständig? Was muss bei der Entsorgung beachtet werden?
Häufigste Fehler in der Reinraumreinigung
Bei Reinigungsarbeiten kann es vorkommen, dass bei einer Unterbrechung der Saugschlauch und das Zubehör nicht sorgfältig gelagert wird. Die Realität zeigt, dass oftmals die Zeit fehlt, darüber nachzudenken, dass ein Teil des Staubes sich im Inneren des Zubehörs ablagert und dieses kontaminiert ist. Beim Umfallen einer Handsaugvorrichtung tritt ein Teil des Sauggutes aus den Öffnungen. Zudem wird häufig bei Reinigungsarbeiten das Zubehör gewechselt. Dies erfolgt meist bei Saugunterbrechung. Kaum Beachtung findet die Gefahr, dass gesundheitsgefährliche Stoffe aus dem Zubehör austreten. Das Risiko einer Kontamination ist vorprogrammiert. Insbesondere in Reinräumen wird die höchstmögliche Reinheit gefordert. Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten kommt es häufig bei den Aufräumarbeiten, ohne das Verschließen der Saugöffnungen des Zubehörs, zu einer Belastung der Raumluft.
Die Verwendung des richtigen Zubehörs, bezogen auf den jeweiligen Anwendungsfall, ist ein wichtiger Schritt zu höherer Sicherheit. Krahnen testet für seine Kunden unterschiedliche Zubehörtypen mit einem speziellen hygroskopischen Neon-Feinstaub (Partikelgröße > 0,6 my) unter Schwarzlicht. Erst eine Videoanalyse mit entsprechender Vergrößerung lässt verborgene Kontamination an den Bauteilen erkennen. Insbesondere bei An- und Abkopplungsprozessen entstehen Gefahren, die im täglichen Gebrauch für den Anwender unsichtbar bleiben.
Verschüttetes Aluminiumpulver sofort unter Vermeidung von Staubentwicklung trocken aufnehmen. Dabei sollte ein Besen mit Naturhaarborsten und leitfähige, nicht Funken erzeugende Schaufeln mit langsamen Kehrbewegungen verwendet werden. Ein Aufwirbeln in der Nähe von potentiellen Zündquellen vermeiden. Der Anwender sollte vollständig ableitfähiger Kleidung, leitfähigen Gummihandschuhen und entsprechendem leitfähigem Schuhwerk ausgestattet sein. Nicht mit Wasser oder wässrigen Reinigern wegspülen.
Keine handelsüblichen Staubsauger verwenden !
Die Verwendung von explosionsgeschützten Staubsaugern ist möglich, insofern diese den gelten Bestimmungen und Richtlinien entsprechen sowie sich für die Aufnahme von brennbaren leitfähigen Stäuben eignen.
Achtung, eine Kennzeichnung z.B. Ex II 2 D T3 (für den Einsatz in Zone 21 geeignet) sagt nichts über die Eigenschaften des Sauggerätes im Hinblick auf den gewünschten Anwendungsfall aus.
Empfohlen werden Industriesauger, die in der Gesamtheit von benannter Stelle zertifiziert oder baumustergeprüft wurden und explizit die Anwendung bei brennbaren leitfähigen Stäuben zulassen.
Denn der Sauger muss in seiner Bauart rohgas- sowie reingasseitig mit durchgehend elektrisch leitfähigen Komponenten (auch Filterelemente) ausgestattet sein.
Der Sauger muss über entsprechende Sicherheitseinrichtungen (z.B. Erdungsklammer) verfügen, über die das Gerät während der Anwendung eine feste Verbindung mit dem Erdpotential erhält. Empfohlen werden Sauger, die selbst bei einem „Zwei-Fehlerfall“ zu keiner Gefährdung führen können.
Bei brennbaren leitfähigen Stäuben sollte der Hersteller Sie stets nach der Art des Anwendungsfalls und zumindest zur Mindestzündenergie des Sauggutes befragen. Denn in den meisten Fällen muss eine einzelfallbezogene Betrachtung schon dann vorgenommen werden, wenn die Mindestzündenergie des Stoffes < 5 mJ liegt.
Weitere Informationen können Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz den Technische Regeln für Betriebssicherheit z.B. TRBS 60335-CC, BG RCI Merkblatt 109 oder 2014/34/EU entnehmen.
Brennbare leitfähige Stäube beinhalten alle oben genannten Gefährdungspotentiale. Häufig sind brennbare leitfähige Stäube metallischen Ursprungs. Besondere Bedeutung hat dabei die Feinheit des Staubes. Je kleiner die Korngröße des brennbaren leitfähigen Staubes ist, desto größer ist die Möglichkeit einer verbesserten Sauerstoffanbindung, welches den Zündvorgang erleichtert.
Zudem sind chemische Reaktionen (unedele Metalle) in Verbindung mit anderen Medien (z.B. Aluminiumpulver und Wasser / siehe Anhang) von großer Bedeutung.
Ferner gilt es zu beachten, dass manche abgelagerte Stäube eine niedrige Zündtemperatur haben, als im aufgewirbelten Zustand.
Bei nicht sachgemäßer Handhabung und unter gewissen Umständen kann sich eine brennbare leitfähige Staubmenge bei der Ableitung seines eigenen (aufgebauten) Energiepotentials selbst zünden.